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Es besteht die Möglichkeit den Schaden nach unserem Gutachten (fiktiv) mit der Versicherung abzurechnen. Dies ist völlig legitim und wird von vielen unserer Kunden praktiziert.

 

Ob Sie sodann privat (unter der Hand), selber, oder wie auch immer reparieren lassen ist Ihre Sache. Sie als Geschädigter bleiben immer der Herr des Verfahrens. Selbst wenn Sie unrepariert weiterfahren wollen, ist das kein Problem und Sie erhalten das Geld von der gegnerischen Versicherung für den Schaden.

 

Wenn Sie noch Fragen zur fiktiven Abrechnung haben, scheuen Sie sich nicht und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

    

 

 

TIP VOM GUTCHTER

  

 

Gerade bei der fiktiven Abrechnung wird die Versicherung nichts unversucht lassen, um Ihren Anspruch "klein zu rechnen". Meistens versucht sie deshalb schon vorab ein beweissicherndes Gutachten zu umgehen, und den Geschädigten zu einem Kostenvoranschlag zu drängen.

Mit einem ordentlichen Gutachten sind Sie bestens aufgestellt, um Ihren Anspruch komplett geltend machen zu können.